Frage 83 von 200

Darf ein Jäger ein Nachtsicht gerät zur Wildbeobachtung nutzen?

Antworten:

Falsch

ja, aber nur in Verbindung mit einer Handlampe

Richtig

ja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden

Falsch

ja, das Nachtsichtgerät darf frei erworben werden, muss aber innerhalb von 14 Tagen auf der WBK eingetragen werden

Falsch

ja, aber nur wenn er dies vorher der Unteren Jagdbehörde anzeigt

Falsch

nein