Frage 127 von 200
Wer muss im Saarland bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?
Antworten:
Der unbegleitete Jagdgast
der bestätigte Jagdaufseher
der Jagdausübungsberechtigte
der Mitpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
der Eigenjagdbesitzer