Frage 127 von 200

Wer muss im Saarland bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?

Antworten:

Richtig

Der unbegleitete Jagdgast

Falsch

der bestätigte Jagdaufseher

Falsch

der Jagdausübungsberechtigte

Falsch

der Mitpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks

Falsch

der Eigenjagdbesitzer