Frage 182 von 200

Wer haftet nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für den durch einen Jagdgast missbräuchlich verursachten Jagdschaden?

Antworten:

Richtig

Der Jagdausübungsberechtigte

Falsch

der Jagdgast

Falsch

die Jagdgenossenschaft

Falsch

die Jagdschadenshaftpflichtversicherung

Falsch

die Jagdschadenersatzkasse