Frage 14 von 200

Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen ..... der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

Antworten:

Falsch

einer Woche

Richtig

2 Wochen

Falsch

eines Monats

Falsch

6 Monaten

Falsch

eines Jahres