Frage 14 von 200
Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen ..... der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Antworten:
einer Woche
2 Wochen
eines Monats
6 Monaten
eines Jahres