Frage 42 von 200

Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?

Antworten:

Falsch

Jagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden

Richtig

der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Revieres

Falsch

nur der Polizeibeamte

Falsch

jedermann

Falsch

niemand