Frage 42 von 200
Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?
Antworten:
Jagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden
der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Revieres
nur der Polizeibeamte
jedermann
niemand