Frage 119 von 200

Wem steht das Jagdausübungsrecht in gemeinschaftlichen Jagdbezirken zu?

Antworten:

Richtig

Der Jagdgenossenschaft

Falsch

der Unteren Jagdbehörde

Falsch

der Zivilgemeinde

Falsch

dem Jagdvorstand

Falsch

der Hegegemeinschaft