Frage 27 von 200

Welche der nachfolgenden Handlungen ist im Saarland nicht strafbar?

Antworten:

Falsch

Der Jagdpächter erlegt im Jagdbezirk eine Hauskatze

Falsch

ein Eigentümer erlegt in seinem unmittelbar an das Wohnhaus angrenzenden eingefriedeten Hausgarten einen Hasen

Falsch

ein Jagdpächter erlegt in seinem Jagdbezirk im eingefriedeten Hausgarten seines Nachbarn ein Wildkaninchen

Richtig

ein Jagdgast erlegt auf der Treibjagd einen Hasen im Nachbarrevier aufgrund fahrlässiger Unkenntnis des genauen Grenzverlaufs

Falsch

bei einer Treibjagd wird ein Hase erlegt, vom Schützen aufgenommen und an den Weg zur Mitnahme durch den Wildwagen bereitgelegt. Ein Spaziergänger findet den Hasen und nimmt ihn mit nach Hause