Frage 25 von 200

Welche Aussage über Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken gemäß § 4 SJG ist falsch?

Antworten:

Falsch

Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf zur Abwendung von Schäden Haarraubwild, mit Ausnahme der ganzjährig geschonten Arten, fangen oder töten und sich aneignen

Falsch

der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf zur Abwendung von Schäden Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen

Falsch

ein Jagdschein ist nicht erforderlich

Richtig

der Einsatz von Totfangfallen durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ist zulässig

Falsch

für die Verwendung von Lebendfallen zum Fangen von Haarraubwild und Wildkaninchen benötig auch der Eigentümer eines befriedeten Bezirkes eine besondere Fallenjagdqualifikation