Frage 91 von 200

Welche Aussage über die Jagderlaubnis ist falsch?

Antworten:

Richtig

Ein Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes kann ohne die Mitwirkung der anderen Miteigentümer eine Jagderlaubnis erteilen und zurücknehmen

Falsch

der Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne jagdrechtlicher Bestimmungen

Falsch

angestellte Jäger bedürfen keiner Jagderlaubnis, soweit sie im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung berechtigt sind

Falsch

Jagdaufseher bedürfen keiner Jagderlaubnis, soweit sie im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung berechtigt sind

Falsch

angestellte Jäger und Jagdaufseher sind bei der Ermittlung der zulässigen Höchstzahl der Erlaubnisscheine nicht zu berücksichtigen, soweit sie im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung berechtigt sind