Frage 7 von 200
Welche Aussage ist falsch? Zu den befriedeten Bezirken gehören immer
Antworten:
Gebäude, Hofräume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten
Friedhöfe
Zoos und angezeigte Tiergehege gemäß §§ 42 und 43 des Bundesnaturschutzgesetzes
Bundesautobahnen
öffentliche Anlagen