Frage 51 von 200

Welche Aussage ist falsch? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären

Antworten:

Falsch

öffentliche Anlagen

Richtig

Friedhöfe

Falsch

Naturschutzgebiete

Falsch

vollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen

Falsch

geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde