Frage 149 von 200

Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Richtig

Ein bestätigter Jagdaufseher hat immer die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten

Falsch

zur Jagdaufseherprüfung werden nur Personen zugelassen, die jagdpachtfähig sind

Falsch

die Bestätigung eines Jagdaufsehers wird nur erteilt, wenn keine Bedenken gegen die Person und die Zuverlässigkeit des Jagdaufsehers bestehen

Falsch

bei Jagdbezirken über 1.000 Hektar soll der Jagdaufseher Berufsjäger sein

Falsch

die fachliche Eignung als Jagdaufseher wird nachgewiesen durch die Jagdaufseherprüfung, bei Berufsjägern und forstlich ausgebildeten Personen durch eine bestandene Fachprüfung auf dem Gebiet des Jagdwesens