Frage 39 von 200

Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Falsch

Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt

Falsch

in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Zwangsmitgliedschaft

Falsch

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts

Falsch

die gesetzliche Unfallversicherung umfasst alle Unternehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die private Eigenjagd und Pachtjagd gilt als Unternehmen in diesem Sinne

Richtig

zuständiger Träger für den Jagdbereich ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft