Frage 33 von 200

Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Falsch

Die Eigentümer bejagbarer Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft

Falsch

die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten

Falsch

der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen

Richtig

auch Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft an, wenn ihr Eigentum in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt

Falsch

solange die Jagdgenossenschaft noch keinen Jagdvorstand gewählt hat, nimmt der Bürgermeister die Geschäfte des Jagdvorstandes wahr