Frage 103 von 200

Welche Aussage ist bezüglich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes falsch?

Antworten:

Falsch

Bei der Berechnung der Mindestgröße sind auch die Grundflächen mitzuzählen, auf denen die Jagd ruht

Falsch

die Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wenn die Teilung jagdwirtschaftlich vertretbar ist

Richtig

die Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wobei eine Teilung in Wald- und Feldjagd zulässig ist

Falsch

die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in Wald- und Feldjagden ist nicht zulässig

Falsch

bei Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks bilden die Eigentümer eines jeden Teiles je eine Jagdgenossenschaft