Frage 172 von 200

Nach § 23 BJG umfasst der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen. Welche Aussage ist gemäß SJG falsch?

Antworten:

Falsch

Im Saarland ist es dem Jagdschutzberechtigten grundsätzlich verboten, Hunde und Katzen zu töten

Falsch

in begründeten Einzelfällen kann die Ortspolizeibehörde Maßnahmen anordnen, um das weitere Wildern eines wildernden Hundes zu verhindern

Richtig

die Jagdschutzberechtigten dürfen auch im Saarland grundsätzlich Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes töten

Falsch

auch im Saarland darf ein Jäger einen Hund töten, wenn die Tötung durch Notwehr gerechtfertigt ist

Falsch

auch im Saarland darf ein Jäger einen Hund töten, wenn die Tötung durch Notstand gerechtfertigt ist