Frage 77 von 200
Grundsätzlich ist es erlaubt,
Antworten:
Wild aus Luftfahrzeugen zu erlegen
Wild aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen
Wild aus Kraftfahrzeugen zu erlegen
Wild aus Ruder-, Tret- oder Segelboten zu erlegen
die Netzjagd auf Seehunde auszuüben