Frage 132 von 200

Es ist erlaubt,

Antworten:

Richtig

ohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten, Abwurfstangen zu sammeln

Falsch

die Brackenjagd auf einer Fläche von 800 ha auszuüben

Falsch

in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 150 m von Fütterungen zu erlegen

Falsch

Belohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen

Falsch

aufgezogenes Wild drei Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszusetzen