Frage 114 von 200

Ein Pachtvertrag ist gültig, auch wenn

Antworten:

Falsch

die Ausübung des Jagdrechts nicht in seiner Gesamtheit verpachtet wurde

Falsch

die Pachthöchstfläche eines Pächters überschritten ist

Falsch

bei Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes die gesetzliche Mindestgröße des verpachteten und verbleibenden Teils nicht erreicht ist

Falsch

der Jagdpachtvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde

Richtig

der Pächter den Pachtzins nicht bezahlt