Frage 29 von 200

Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,

Antworten:

Falsch

ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt

Falsch

ist immer ein verbotener Gegenstand

Falsch

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist

Richtig

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt

Falsch

ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt