Frage 164 von 200

Ein Jagdausübungsberechtigter schickt seinen Hund über die Reviergrenze in der Absicht, sich Wild aus dem Nachbarbezirk zudrücken zu lassen.

Antworten:

Falsch

Das ist zulässige Jagdausübung

Falsch

sein Verhalten ist nur ordnungswidrig

Richtig

er begeht Jagdwilderei

Falsch

er begeht nur den Versuch einer Jagdwilderei, wenn er dabei kein Wild aus dem Nachbarrevier in seinem Revier zur Strecke bringt

Falsch

es liegt eine Übertretung im Sinne der Verletzung der Reviergrenze vor