Frage 59 von 200
Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk
Antworten:
kraft Gesetzes als eigenes Recht
mittels Verleihung durch die Oberste Jagdbehörde
mittels öffentlich rechtlicher Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde
durch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
überhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher