Frage 59 von 200

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Antworten:

Richtig

kraft Gesetzes als eigenes Recht

Falsch

mittels Verleihung durch die Oberste Jagdbehörde

Falsch

mittels öffentlich rechtlicher Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde

Falsch

durch Vereinbarung mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Falsch

überhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher