Frage 179 von 200

Ein im Saarpfalz-Kreis erteilter Jagdschein gilt

Antworten:

Falsch

nur im Saarpfalz-Kreis

Falsch

nicht, denn die Verwaltung des Saarpfalz-Kreises ist zur Erteilung von Jagdscheinen nicht berechtigt

Falsch

nur im Saarland

Falsch

nur in den alten Bundesländern

Richtig

im ganzen Bundesgebiet