Frage 195 von 200

Die Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei Eigenjagdbezirken mindestens eine Größe hat von

Antworten:

Richtig

75 ha

Falsch

81,755 ha

Falsch

150 ha

Falsch

250 ha

Falsch

300 ha