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Sachgebiet-1-jagdrecht
Die-teilung-gemeinschaftlicher-jagdbezirke-in-mehrere-kann-6896
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Sachgebiet 1 - Jagdrecht
Frage 192 von 200
Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße aufweist von
Antworten:
Falsch
150 ha
Falsch
200 ha
Richtig
250 ha
Falsch
300 ha
Falsch
350 ha
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