Frage 95 von 200

Die Jagd ruht

Antworten:

Richtig

in befriedeten Bezirken und auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören

Falsch

auf stehenden Gewässern

Falsch

auf fließenden Gewässern

Falsch

grundsätzlich in allen Naturschutzgebieten

Falsch

auf allen Feldwegen, auf denen land- und forstwirtschaftlicher Anliegerverkehr erlaubt ist