Frage 61 von 200
Die Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung gestattet ist, muss dieser unverzüglich in den Jagdschein eintragen lassen. Diese Vorschrift betrifft
Antworten:
nur den Jagdausübungsberechtigten
nur den Jagdaufseher
nur den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
den Jagdaufseher und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
den Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis