Frage 100 von 200

Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren

Antworten:

Falsch

ist nicht zulässig

Falsch

ist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig

Richtig

ist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig

Falsch

ist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig

Falsch

ist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig