Frage 139 von 200
Den Fahrer eines Fahrzeugs, der an dem Ort des Vorfalls nicht jagdausübungsberechtigt ist, trifft gleichwohl die Anzeigepflicht gemäß § 43 Abs. 2 SJG, wenn er überfahren hat
Antworten:
irgendein Stück Wild
irgendein Stück Nutzwild
Haarwild
Federwild
Schalenwild