Frage 139 von 200

Den Fahrer eines Fahrzeugs, der an dem Ort des Vorfalls nicht jagdausübungsberechtigt ist, trifft gleichwohl die Anzeigepflicht gemäß § 43 Abs. 2 SJG, wenn er überfahren hat

Antworten:

Falsch

irgendein Stück Wild

Falsch

irgendein Stück Nutzwild

Falsch

Haarwild

Falsch

Federwild

Richtig

Schalenwild