Frage 158 von 200
Das Recht auf Notwehr steht zu
Antworten:
nur dem Jagdscheinbesitzer
nur dem Jagdaufseher
nur dem bestätigten Jagdaufseher
dem bestätigten Jagdaufseher und dem Jagdausübungsberechtigten
jedermann
nur dem Jagdscheinbesitzer
nur dem Jagdaufseher
nur dem bestätigten Jagdaufseher
dem bestätigten Jagdaufseher und dem Jagdausübungsberechtigten
jedermann