Frage 158 von 200

Das Recht auf Notwehr steht zu

Antworten:

Falsch

nur dem Jagdscheinbesitzer

Falsch

nur dem Jagdaufseher

Falsch

nur dem bestätigten Jagdaufseher

Falsch

dem bestätigten Jagdaufseher und dem Jagdausübungsberechtigten

Richtig

jedermann