Frage 164 von 199

Wie heißen die nach dem § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit?

Antworten:

Richtig

Naturschutzgebiete

Falsch

Nationalparks

Falsch

Landschaftsschutzgebiete

Falsch

Naturparks.