Frage 190 von 199

Wie groß muss nach § 6 der Tierschutzhundeverordnung die Bodenfläche des Hundezwingers bei Hunden mit einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm mindestens sein?

Antworten:

Falsch

mindestens 3 Quadratmeter

Falsch

mindestens 4 Quadratmeter

Richtig

mindestens 8 Quadratmeter

Falsch

mindestens 12 Quadratmeter