Frage 121 von 199
Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten ...
Antworten:
die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen
touristisch erschlossene Höhlen, die von Fledermäusen als Winterquartier aufgesucht werden, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März zu begehen
Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen
Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden