Frage 63 von 199

Welche Aussage ist richtig?

Antworten:

Richtig

Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden

Falsch

Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist grundsätzlich nicht als Eingriff anzusehen, da hierfür eigene gesetzliche Grundlagen bestehen ( z.B. Landeswaldgesetz)

Falsch

Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe die menschliche Existenz sichern

Falsch

Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe schon seit Jahrhunderten die Landschaft prägen