Frage 63 von 199
Welche Aussage ist richtig?
Antworten:
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist grundsätzlich nicht als Eingriff anzusehen, da hierfür eigene gesetzliche Grundlagen bestehen ( z.B. Landeswaldgesetz)
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe die menschliche Existenz sichern
Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen, weil diese Eingriffe schon seit Jahrhunderten die Landschaft prägen