Frage 80 von 199

§ 20 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes fordert die Länder auf, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Wie viel Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen diese Flächen umfassen?

Antworten:

Falsch

mindestens 1 Prozent

Falsch

mindestens 3 Prozent

Falsch

mindestens 5 Prozent

Richtig

mindestens 10 Prozent