Frage 12 von 199

In welchen der genannten Biotope sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz alle Maßnahmen unzulässig, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können?

Antworten:

Falsch

Streuobstwiesen

Richtig

Moore, Sümpfe

Richtig

Bruch-, Auwälder

Richtig

Röhrichte