Frage 83 von 199

In § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes werden sechs Bestandteile des Naturhaushaltes genannt? Welcher der nachfolgenden Begriffe wird genannt?

Antworten:

Richtig

Tiere

Falsch

Vögel

Falsch

Säugetiere

Falsch

Amphibien