Frage 57 von 199

Ein Jäger hat sich in seinem Revier ein kleines Waldgrundstück (Außenbereich) gekauft und möchte gerne eine kleine Jagdhütte mit einer Grundfläche von 5 Meter auf 4 Meter und einer Höhe von 2,5 Meter errichten. Benötigt er hierzu eine Genehmigung?

Antworten:

Falsch

Nein, weil dieses Gebäude die maximale Größe von 50 m³ umbauten Raum nicht übersteigt; außerdem dient es nur dem gelegentlichen Aufenthalt von Menschen

Richtig

ja

Falsch

Nein, da nach dem Landesjagdgesetz ein Jagdhütte zur ordnungsgemäßen Jagdausübung gehört

Falsch

Ja, er benötigt die Genehmigung der unteren Jagdbehörde