Frage 51 von 229

Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?

Antworten:

Falsch

350 Hektar

Falsch

500 Hektar

Richtig

1.000 Hektar

Falsch

1.500 Hektar