Frage 27 von 229
Wem steht das Jagdrecht auf einem Grundstück zu?
Antworten:
dem Jagausübungsberechtigten
dem bestätigten Jagdaufseher
dem Grundstückseigentümer
der Jagdgenossenschaft
dem Jagausübungsberechtigten
dem bestätigten Jagdaufseher
dem Grundstückseigentümer
der Jagdgenossenschaft