Frage 135 von 229

Welche der nachstehenden Aussagen sind zutreffend?

Antworten:

Falsch

Das Jagdausübungsrecht steht immer der Eigerntümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.

Richtig

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden

Richtig

Das Jagdrecht steht der Eigerntümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.

Falsch

Das Jagdrecht ist identisch mit dem Jagdausübungsrecht