Frage 135 von 229
Welche der nachstehenden Aussagen sind zutreffend?
Antworten:
Das Jagdausübungsrecht steht immer der Eigerntümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden
Das Jagdrecht steht der Eigerntümerin oder dem Eigentümer der Grundfläche zu.
Das Jagdrecht ist identisch mit dem Jagdausübungsrecht