Frage 49 von 229
Welche der nachfolgenden Aussagen mit Bezug auf die Nachtjagd sind richtig?
Antworten:
Die Nachtjagd auf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) ist grundsätzlich verboten
Bei der Nachtjagd sind grundsätzlich künstliche Lichtquellen verboten
Nachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang
Die Nachtjagd ist generell verboten