Frage 197 von 229

Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?

Antworten:

Falsch

Nach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen

Falsch

Der zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden

Falsch

Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt

Richtig

Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben