Frage 197 von 229
Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?
Antworten:
Nach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen
Der zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden
Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt
Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben