Frage 211 von 229
Welche der folgenden Aussagen treffen zu: Der Kreisjagdmeister / die Kreisjagdmeisterin wird von
Antworten:
der untere Jagdbehörde bestimmt
den Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Person sind, gewählt
den Mitgliedern des Jagdbeirates gewählt
den Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümern der im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, gelegenen Jagdbezirke gewählt