Frage 211 von 229

Welche der folgenden Aussagen treffen zu: Der Kreisjagdmeister / die Kreisjagdmeisterin wird von

Antworten:

Falsch

der untere Jagdbehörde bestimmt

Richtig

den Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Person sind, gewählt

Falsch

den Mitgliedern des Jagdbeirates gewählt

Richtig

den Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümern der im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, gelegenen Jagdbezirke gewählt