Frage 224 von 229

Welche Aussagen sind zutreffend? Der Jagdvorstand einer Jagdgenossenschaft ...

Antworten:

Falsch

besteht in der Regel aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher), dem Vertreter der Grundeigentümer und dem jeweiligen Pächter des Jagdbezirks

Richtig

besteht aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und zwei beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt

Falsch

ist die vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher)

Falsch

besteht aus fünf Personen : der vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und vier beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt