Frage 179 von 229
Welche Aussagen sind richtig?
Antworten:
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden
Das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben; es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen
Die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild