Frage 201 von 229
Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdvorstand ist zutreffend?
Antworten:
Der Jagdvorstand wird von der Unteren Jagdbehörde berufen
Der Jagdvorstand muss jagdpachtfähig sein
Der Jagdvorstand muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen