Frage 174 von 229
Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...
Antworten:
durch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote
durch freihändige Vergabe
durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses
im Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung