Frage 19 von 229

Wann darf ein Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes die Jagd nach Erlangen des ersten Jahresjagdscheines ausüben?

Antworten:

Richtig

sofort nach Erhalt des Jagdscheines

Falsch

1 Jahr nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines

Falsch

2 Jahre nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines

Falsch

3 Jahre nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines