Frage 154 von 229
Keine Fütterung im Sinne der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild sind Daueräsungsflächen mit einer mindestens zweijährigen Nutzungsdauer. Welche der nachfolgend genannten Pflanzen dürfen auf solchen Flächen im Wald NICHT angebaut werden?
Antworten:
Lupine
Kartoffeln
Mehrjähriger Topinambur
Waldstaudenroggen