Frage 154 von 229

Keine Fütterung im Sinne der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild sind Daueräsungsflächen mit einer mindestens zweijährigen Nutzungsdauer. Welche der nachfolgend genannten Pflanzen dürfen auf solchen Flächen im Wald NICHT angebaut werden?

Antworten:

Falsch

Lupine

Richtig

Kartoffeln

Richtig

Mehrjähriger Topinambur

Falsch

Waldstaudenroggen